Dieses Problem lässt sich mit einem notes.ini Eintrag auf Serverseite lösen. Der Eintrag
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Seit dem 1. Januar 2010 gilt das Empfängerortprinzip bei sonstigen Leistungen. Betroffen sind nicht nur im Ausland tätige Unternehmer – auch deutsche Leistungsempfänger müssen neue Melde- und Aufzeichnungspflichten erfüllen. Das neue Empfängerortprinzip hat die Umsatzbesteuerung in der betrieblichen Praxis allerdings nicht leichter gemacht. Mit gleich zwei im Dezember 2012 veröffentlichten Verwaltungsvorschriften wollen die Finanzbehörden drohende Doppelbesteuerungen vermeiden und Rechtssicherheit schaffen.
Ob eine unternehmerische Leistung der deutschen Umsatzsteuer unterliegt, hängt entscheidend vom Leistungsort ab. Bei einfachen Lieferungen fällt die Ortsbestimmung leicht: Sofern die Ware befördert oder versendet wird, gilt die Lieferung im Regelfall bereits dort als ausgeführt, wo der Warentransport an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an einen Dritten beginnt. Anderenfalls zählt als für die Umsatzbesteuerung maßgeblicher Leistungsort der Ort, wo dem Kunden Verfügungsmacht verschafft wird.
Schwieriger gestaltet sich die Ortsbestimmung und damit die Steuerbarkeit des jeweiligen Umsatzes bei den sogenannten „sonstigen Leistungen“. Denn mit EU-weiter Einführung des Empfängerortprinzips bleibt es seit dem 1. Januar 2010 nur noch für sonstige Leistungen an Nichtunternehmer bei dem Ort, von dem aus der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt.
Leistungen an andere Unternehmer für deren Unternehmen werden von einigen Ausnahmen abgesehen dagegen seither dort ausgeführt, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Gleiches gilt für sonstige Leistungen an juristische Personen, die bei der Auftragsvergabe mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auftreten. Werden sonstige Leistungen davon abweichend an eine Betriebsstätte des Leistungsempfängers ausgeführt, ist stattdessen deren Belegenheit maßgebend. Zur Verhinderung von Gestaltungsmissbräuchen akzeptieren die Finanzbehörden jedoch ausschließlich feste Geschäftseinrichtungen oder Anlagen, die darüber hinaus über einen ausreichenden Mindestbestand an Personal- und Sachmitteln verfügen müssen.
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Seit heute gibt es den Android-Client für Traveler hier im Google Play Shop. Die Installation von dort hat den Vorteil, dass der Benutzer den Android-Sicherheitsmechanismus nicht deaktivieren muss, der die Installation von Apps fremder Quellen verhindert.
Ein Admin kann dem Benutzer per Mail, SMS oder sonstwie eine URL zur halbautomatischen Konfiguration des Clients auf das Gerät schicken.
(via Mitch Cohen)