Wegen Verstoßes gegen den Datenschutz erging jetzt ein Bußgeld gegen die Mitarbeiterin eines Handelsunternehmen. Die Frau hatte ein Rundschreiben an Kunden gerichtet.
…und dabei die Empfänger direkt adressiert, anstatt das BCC-Feld zu verwenden. Somit konnte jeder Empfänger die (personenbezogenen) Mail-Adressen aller anderen Adressaten lesen.