Posts Tagged: ‘expertentipps’

Steuertipp des Monats: Firmenwagenbesteuerung – Das Finanzamt fährt mit

22. September 2011 Posted by Roswitha Boldt

 

Die private Mitbenutzung von Firmenwagen sorgt immer wieder für Streit mit dem Finanzamt. Doch oft entscheiden die Gerichte zugunsten der Steuerzahler.

Verzichten Unternehmen für ihre Firmenfahrzeuge auf die häufig lästigen, weil fortlaufend und zeitnah zu führenden Fahrtenbücher, erfolgt die Besteuerung der privaten Mitbenutzung nach der „Ein-Prozent-Regelung“ mit monatlich einem Prozent des inländischen Listenpreises zuzüglich Sonderausstattungen und einschließlich Umsatzsteuer. Dies gilt selbst in den Fällen, in denen dem Arbeitgeber für die ausserbetrieblichen Fahrten ein entfernungsabhängiges und angemessenes Nutzungsentgelt gezahlt wird. Zu Gunsten der Arbeitnehmer bestimmte der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch unlängst, dass hierbei lediglich die Differenz zwischen privatem Nutzungswertwert laut „Ein-Prozent-Regelung“ und gezahlter Nutzungsvergütung lohnversteuert werden braucht.

 

Der vollständige Artikel für DNUG Mitglieder

Seiwert-Tipp der Woche: Mehr Luft im Kalender

10. August 2011 Posted by Roswitha Boldt

Haben Sie auch das Gefühl, dass Sie nur noch von einem Termin zum anderen hetzen und Ihnen dabei die Puste ausgeht?

 

So verschaffen Sie sich mehr Luft:

1. Verzichten Sie auf halbherzige Verabredungen, bei denen nichts Wichtiges herauskommt.

2. Tauschen Sie mit Kollegen oder Bekannten Tätigkeiten, die Ihnen schwer fallen, gegen Arbeiten, die Ihnen leicht von der Hand gehen.

3. Löschen Sie Ihren Namen aus möglichst vielen Rundschreiblisten und CC-Verteilern.

4. Planen Sie regelmäßige Meetings oder Besprechungen in größeren Zeitabständen.

5. Legen Sie sich ein witziges "Bitte nicht stören"-Schild für Ihre Bürotür zu – und benutzen Sie es am besten täglich, um in Ruhe zu arbeiten.

 

 

Mit freundlicher Genehmigung der SEIWERT KEYNOTE-SPEAKER GMBH
 


Weitere Anregungen, Lese- und Seminarempfehlungen

 

 

Seiwert-Tipp der Woche: Mehr Luft im Kalender

10. August 2011 Posted by Roswitha Boldt

Haben Sie auch das Gefühl, dass Sie nur noch von einem Termin zum anderen hetzen und Ihnen dabei die Puste ausgeht?

 

So verschaffen Sie sich mehr Luft:

1. Verzichten Sie auf halbherzige Verabredungen, bei denen nichts Wichtiges herauskommt.

2. Tauschen Sie mit Kollegen oder Bekannten Tätigkeiten, die Ihnen schwer fallen, gegen Arbeiten, die Ihnen leicht von der Hand gehen.

3. Löschen Sie Ihren Namen aus möglichst vielen Rundschreiblisten und CC-Verteilern.

4. Planen Sie regelmäßige Meetings oder Besprechungen in größeren Zeitabständen.

5. Legen Sie sich ein witziges "Bitte nicht stören"-Schild für Ihre Bürotür zu – und benutzen Sie es am besten täglich, um in Ruhe zu arbeiten.

 

 

Mit freundlicher Genehmigung der SEIWERT KEYNOTE-SPEAKER GMBH
 


Weitere Anregungen, Lese- und Seminarempfehlungen

 

 

Seiwert-Tipp der Woche: Mehr Luft im Kalender

10. August 2011 Posted by Roswitha Boldt

Haben Sie auch das Gefühl, dass Sie nur noch von einem Termin zum anderen hetzen und Ihnen dabei die Puste ausgeht?

 

So verschaffen Sie sich mehr Luft:

1. Verzichten Sie auf halbherzige Verabredungen, bei denen nichts Wichtiges herauskommt.

2. Tauschen Sie mit Kollegen oder Bekannten Tätigkeiten, die Ihnen schwer fallen, gegen Arbeiten, die Ihnen leicht von der Hand gehen.

3. Löschen Sie Ihren Namen aus möglichst vielen Rundschreiblisten und CC-Verteilern.

4. Planen Sie regelmäßige Meetings oder Besprechungen in größeren Zeitabständen.

5. Legen Sie sich ein witziges "Bitte nicht stören"-Schild für Ihre Bürotür zu – und benutzen Sie es am besten täglich, um in Ruhe zu arbeiten.

 

 

Mit freundlicher Genehmigung der SEIWERT KEYNOTE-SPEAKER GMBH
 


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Steuertipp des Monats: Investitionshilfen vom Finanzamt

22. Juli 2011 Posted by Roswitha Boldt

Über Investitionsabzugsbeträge können Freiberufler und kleinere Unternehmen ihre Steuerlast senken und dadurch die Finanzierung anstehender Investitionen erleichtern.

Für die geplante Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sieht das Einkommensteuergesetz (§ 7g EStG) durchaus attraktive Steuerermäßigungen vor. Danach dürfen aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmende Gewerbetreibende und Freiberufler auch künftig bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen. Doch anders als bei den früheren Ansparabschreibungen sind die 2007 eingeführten Investitionsabzugsbeträge nunmehr auch für die Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter erlaubt.

 

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