Die private Mitbenutzung von Firmenwagen sorgt immer wieder für Streit mit dem Finanzamt. Doch oft entscheiden die Gerichte zugunsten der Steuerzahler.
Verzichten Unternehmen für ihre Firmenfahrzeuge auf die häufig lästigen, weil fortlaufend und zeitnah zu führenden Fahrtenbücher, erfolgt die Besteuerung der privaten Mitbenutzung nach der „Ein-Prozent-Regelung“ mit monatlich einem Prozent des inländischen Listenpreises zuzüglich Sonderausstattungen und einschließlich Umsatzsteuer. Dies gilt selbst in den Fällen, in denen dem Arbeitgeber für die ausserbetrieblichen Fahrten ein entfernungsabhängiges und angemessenes Nutzungsentgelt gezahlt wird. Zu Gunsten der Arbeitnehmer bestimmte der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch unlängst, dass hierbei lediglich die Differenz zwischen privatem Nutzungswertwert laut „Ein-Prozent-Regelung“ und gezahlter Nutzungsvergütung lohnversteuert werden braucht.