Posts Tagged: ‘expertentipps’

Steuertipp des Monats: Aufbewahrungspflichten beachten

20. Juni 2012 Posted by Roswitha Boldt

 

Spätestens bei einer Betriebsprüfung kann die lückenhafte Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen unangenehme Folgen haben. Dies gilt insbesondere für digitale Aufzeichnungen.

Weil die wichtigsten Geschäftsunterlagen wie Rechnungen, Kontobelege oder Verträge in der Regel jahrelang gelagert und nach mehr oder minder intensiver Suche auch gefunden werden können, sind sich viele Unternehmen ihrer umfassenden Aufbewahrungspflichten nicht bewusst. Allein die für das Steuerrecht maßgebliche Abgabenordnung listet folgende aufbewahrungspflichtige Unterlagen auf:

  • Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,
  • empfangene Handels- und Geschäftsbriefe (wie Eingangsrechnungen oder E-Mails),
  • Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe (beispielsweise Ausgangsrechnungen oder Angebote, die zum Abschluss geführt haben),
  • Buchungsbelege und
  • sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Dazu zählen unter anderem Verträge, Skontovereinbarungen oder auch Kostenträgerrechnungen.

Sicherlich kann diese Aufzählung nur als grobe Orientierungshilfe dienen; eine detaillierte und vor allem abschließende Liste aller aufbewahrungspflichtigen Unterlagen ist allerdings wegen des stetigen Wandels im Steuerrecht kaum möglich. Darüber hinaus gelten die steuerlichen Aufbewahrungspflichten nicht nur für Papierdokumente, sondern seit 2002 auch für digitale Unterlagen. Zeitgleich mit Inkrafttreten des Zugriffsrechts der Finanzbehörden auf steuerlich relevante Unternehmensdatenbestände wurde damals eine oft genutzte Vereinfachungsregel in der Abgabenordnung gestrichen, nach der unternehmerische Datenbestände nach Ausdruck vernichtet werden durften. Ausdrucken ist seither selbstverständlich nach wie vor erlaubt; zwecks maschineller Auswertung durch die Prüfungsdienste sind die Unternehmen spätestens seit dem 1. Januar 2002 in jedem Fall aber zur sicheren Aufbewahrung aller steuerlich relevanter Datenbestände auch aus der Materialwirtschaft, Kassensystemen, E-Mail-Konten oder Office-Anwendungen gefordert.

 

Der vollständige Artikel für DNUG Mitglieder

 

Steuertipp des Monats: Umsatzsteuer richtig berechnen

15. Mai 2012 Posted by Roswitha Boldt

 

Selbst kleinen Unternehmen und Freiberuflern bereitet der korrekte Umsatzsteuerausweis in ihren Rechnungen ebenso wenig Schwierigkeiten wie der Vorsteuerabzug im Rahmen von Voranmeldungen. Doch was gilt es bei Abweichungen vom Rechnungsbetrag etwa durch Preisnachlässe oder Mängelrügen zu beachten?

Eine zeitnahe Überwachung ausstehender Zahlungseingänge hilft nicht nur unliebsame Liquiditätsengpässe vermeiden. Denn sobald sich das in Rechnung gestellte Entgelt für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung ändert, fordert das Umsatzsteuergesetz vom leistenden Unternehmer eine Korrektur des ursprünglichen Steuerbetrags. Im Gegenzug ist der Leistungsempfänger zur Berichtigung seines Vorsteuerabzugs verpflichtet (§ 17 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz ‑ UStG ‑). Üblicherweise bedarf es dabei keiner neuen Rechnung; ein Belegaustausch zwischen den Vertragspartnern ist lediglich in den Fällen vorgeschrieben, in denen sich die Entgelte für unterschiedlich besteuerte Lieferungen oder sonstige Leistungen eines bestimmten Zeitabschnitts etwa durch Jahresboni oder Jahresrückvergütungen gemeinsam ändern.

 

Der vollständige Artikel für DNUG Mitglieder

 

Seiwert-Tipp der Woche: Mehr Pausen für mehr Leistung

11. Mai 2012 Posted by Roswitha Boldt

 

Machen Sie nicht erst dann Pause, wenn Sie völlig ausgepowert sind, sondern vorher. Sie tanken ja auch, bevor Ihr Auto mit leerem Tank liegenbleibt.

Wir brauchen in der Regel nach 90 Minuten konzentrierter Arbeit eine Auszeit. Und je anstrengender eine Arbeit ist, desto öfter sollten Sie sich eine Pause gönnen. Wichtig für Entspannung und Regeneration ist dabei, dass Sie nicht nur kurz Ihre Arbeit unterbrechen, sondern bewusst etwas anderes tun, denn im Internet zu surfen oder mit Kollegen über ein Projekt zu reden, ist keine echte Pause. Besser sind Bewegung, Abschalten, Durchatmen und Ruhe, z. B. bei einem leichten Mittagessen, einem Spaziergang an der frischen Luft oder einem kurzen Mittagsschläfchen ("Power-Nap")

 

 

Mit freundlicher Genehmigung der SEIWERT KEYNOTE-SPEAKER GMBH


Weitere Anregungen, Lese- und Seminarempfehlungen

 

Seiwert-Tipp der Woche: Immer flexibel?

4. Mai 2012 Posted by Roswitha Boldt

 

Ständig mobil und flexibel im Handeln und Denken zu sein und jederzeit spontan auf Veränderungen zu reagieren, ist heute wichtiger denn je -, aber auch extrem anstrengend.

Deshalb brauchen wir Lebensbereiche, in denen Stabilität, Struktur, Rhythmus, Ruhe und Rituale herrschen. Je flexibler Sie z. B. im beruflichen Umfeld sind, desto routinierter sollte Ihr Zuhause organisiert sein.

Je aufreibender und aufregender die Welt da draußen ist, desto mehr brauchen Sie als Ausgleich Energie sparende, regenerative Oasen im privaten Bereich (Familie, Hobby, Urlaub). Aber Vorsicht: Erstarren Sie nicht in der Routine und in Ihrer Komfortzone! Leben Sie ein "Sowohl-als-auch".

 

 

Mit freundlicher Genehmigung der SEIWERT KEYNOTE-SPEAKER GMBH


Weitere Anregungen, Lese- und Seminarempfehlungen

 

Steuertipp des Monats: Ausbildungskosten absetzen

26. April 2012 Posted by Roswitha Boldt

 

Überraschenderweise hatte der Bundesfinanzhof im Sommer 2011 den Werbungskostenabzug für eine berufliche Erstausbildung und ein Erststudium zugelassen. Angesichts drohender Steuerausfälle wurde der steuerzahlerfreundlichen Rechtsprechung jedoch flugs ein Riegel vorgeschoben.

 

Trotz der erfreulichen Entwicklung am Arbeitsmarkt wird insbesondere von Berufsanfängern ein hohes Maß an beruflicher Flexibilität und ständiger Weiterbildung verlangt. Nichtsdestotrotz hatte der Gesetzgeber die steuerliche Abzugsfähigkeit von Berufsausbildungskosten bereits 2004 stark eingeschränkt. Seither galten Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium außerhalb eines Dienstverhältnisses als Kosten der privaten Lebensführung und durften nur noch als Sonderausgaben bis zur Höhe von 4.000 Euro pro Kalenderjahr von der Einkommensteuer abgezogen werden.

Daraus erklärt sich auch der verfrühte Jubel über gleich zwei wichtige Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) im Sommer 2011, nach denen die gesamten Kosten einer beruflichen Erstausbildung und Erststudium selbst dann in voller Höhe abziehbar seien, wenn eine Berufsausbildung oder ein Studium unmittelbar im Anschluss an die Schulausbildung aufgenommen wird. Im ersten Streitfall entschied sich der Kläger für eine Ausbildung zum Berufspiloten, für die ihm Aufwendungen von annähernd 28.000 Euro entstanden. In dieser Höhe beantragte er mit seiner Einkommensteuererklärung 2004 die Feststellung eines Verlustvortrags, weil die von ihm getragenen Ausbildungskosten letztlich vorweggenommene Werbungskosten für seine künftige nichtselbstständige Tätigkeit als Pilot darstellen würden (BFH-Urteil vom 28. Juli 2011, Az.: VI R 38/10). Im zweiten zu entscheidenden Sachverhalt schloss die Klägerin ihre Schulausbildung 2004 mit dem Abitur ab, um anschließend ein Medizinstudium aufzunehmen. Auch sie machte ihre Aufwendungen für das Studium als vorweggenommene Werbungskosten geltend und beantragte ebenfalls eine entsprechende Verlustfeststellung (BFH-Urteil vom 28. Juli 2011, Az.: VI R 7/10). Anders als die zuständigen Finanzämter und Vorinstanzen erkannte das höchste Finanzgericht den begehrten Steuerabzug trotz anderslautender Regelung im Einkommensteuergesetzes (§ 12 Nr. 5 EStG) überraschenderweise an. In beiden Fällen erschienen den Richtern die nachgewiesenen Kosten der Ausbildung als hinreichend konkret durch die spätere Berufstätigkeit der Kläger veranlasst, so dass sie als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden müssten.

 

Der vollständige Artikel für DNUG Mitglieder

 

 

Steuertipp des Monats: Umzug oder Pendeln?

19. März 2012 Posted by Roswitha Boldt

 

Angesichts ständiger Preiserhöhungen liebäugeln immer mehr Berufspendler mit einer Unterkunft am oft weit entfernten Beschäftigungsort.

Bei einem Umzug setzt der Werbungskostenabzug dessen berufliche Veranlassung voraus. Dazu bedarf es freilich weder einer neuen Arbeitsstelle noch des Umzugs in eine andere Stadt - beruflich veranlasst ist ein Umzug bereits dann, wenn sich die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte insgesamt wenigstens zeitweise um mindestens eine Stunde verkürzt.

Sind beide Ehegatten berufstätig, dürfen die Fahrzeitersparnisse nach den Lohnsteuer-Richtlinien aber nicht zusammengerechnet werden. Im Gegenzug verzichten die Finanzbehörden auf eine Saldierung, wenn ein Ehegatte nach dem Umzug längere Fahrzeiten in Kauf nehmen muss.

 

Der vollständige Artikel für DNUG Mitglieder

Seiwert-Tipp der Woche: Was wollen Sie wirklich?

14. März 2012 Posted by Roswitha Boldt

 

Was wollen Sie wirklich?

Investieren Sie keine Kraft und Zeit in Ziele, die nicht (mehr) zu Ihnen passen. Diese Fragen helfen Ihnen, Ihre Ziele zu hinterfragen und herauszufinden, welche Ihnen wirklich wichtig sind:

1. Ist es mein Ziel oder das Ziel anderer?

2. Was gewinne ich, wenn ich mein Ziel erreiche?

3. Was sind die größten Hindernisse auf meinem Weg zum Ziel?

4. Worauf muss ich verzichten, um mein Ziel zu erreichen?

5. Welche Probleme erwarten mich auf dem Weg dahin?

6. Auf welche meiner anderen Ziele kann sich dieses Ziel negativ auswirken?

7. Füge ich anderen Schaden zu, wenn ich mein Ziel verwirkliche?

8. Wie lange wird es dauern, mein Ziel zu erreichen, und habe ich die nötige Ausdauer?

 

Mit freundlicher Genehmigung der SEIWERT KEYNOTE-SPEAKER GMBH


Weitere Anregungen, Lese- und Seminarempfehlungen

 

 

Steuertipp des Monats: Konjunkturmotor Privathaushalt

27. Februar 2012 Posted by Roswitha Boldt

Zur Ankurbelung der Wirtschaft hatte das „Erste Konjunkturprogramm“ der Bundesregierung die zuvor mageren Steuervorteile für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen ab 2009 deutlich erhöht. Mit der Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen könnte jedoch schon sehr bald Schluss sein.

Denn mangels wirksamer Eindämmung der Schwarzarbeit fordert der Bundesrechnungshof die Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen. Zu verzeichnen seien lediglich Mitnahmeeffekte, da nach Auffassung der obersten Kontrollbehörde viele Handwerkerleistungen ohnehin legal beauftragt würden.

Doch noch gibt es die Steuervorteile für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an selbst genutzten Wohnungen in Höhe von 20 Prozent der Fahrt- und Arbeitskosten des Handwerkers, höchstens 1.200 Euro jährlich. Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme werden allerdings nicht gefördert; ebenso bleiben Materialkosten und sonstige im Zusammenhang mit der Handwerkerleistung gelieferte Waren wie beispielsweise Fliesen, Tapeten oder Heizkörper wie in der Vergangenheit außen vor. Weil die Finanzbehörden Festpreisvereinbarungen strikt ablehnen, muss zudem unbedingt auf einen gesonderten Rechnungsausweis der Arbeits- und Fahrtkosten des beauftragten Handwerksbetriebs geachtet werden. Ab 2011 gilt eine weitere Einschränkung: Anders als zuvor finden Handerwerkerleistungen keine steuerliche Berücksichtigung mehr, wenn es sich um öffentlich geförderte Maßnahmen handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

Welche handwerkliche Tätigkeiten im Einzelnen begünstigt sind, hat das Bundesfinanzministerium der Finanzen (BMF) zuletzt am 15. Februar 2010 (Az.: IV C 4 – S 2296-b/07/0003) veröffentlicht. Eine kritische Durchsicht der aufgelisteten Positionen dürfte freilich manchen Auftraggeber überraschen: Während Kontrollbesuche des Schornsteinfegers und Wärmedammmaßnahmen zu den begünstigten Handwerkerleistungen zählen, wird ein Steuerabzug für die Erstellung eines Energiepasses ausgeschlossen. Ähnliches gilt bei defekten Fahrstühlen: Die Aufzugwartung ist begünstigt, Aufzugnotruf und technische Prüfung hingegen nicht. Und weshalb dem Klavierstimmen im Gegensatz zur Sperrmüllabfuhr steuerlich höhere Gunst erwiesen wird, dürfte wohl zu den vielen Mysterien des deutschen Steuerrechts gehören. Überdies lehnen die Finanzbehörden Steuervorteile für die Gartengestaltung und Pflasterarbeiten ab, wenn der Garten dabei neu angelegt wird. Zur Freude von Gartenbesitzern entschied der Bundesfinanzhof in einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil jedoch anders: Für die steuerliche Berücksichtigung von Erd- und Pflanzarbeiten spielt es danach keine Rolle, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird (BFH-Urteil vom 13. Juli 2011, Az. VI R 61/10).

 

Der vollständige Artikel für DNUG Mitglieder

 

Steuertipp des Monats: Bürokratieabbau bei der elektronischen Rechnung

31. Januar 2012 Posted by Roswitha Boldt

 

Wegen des hohen Vorsteuerrisikos stießen elektronische Rechnungen bislang auf wenig Gegenliebe. Mit den kürzlich beschlossenen Vereinfachungen dürfte sich dies rasch ändern – immerhin lassen sich mit dem elektronischen Rechnungsversand erhebliche Kosten einsparen.

 

Selbst kleinste Unternehmen nutzen heutzutage betriebliche Softwareprodukte, die einen automatisierten Rechnungsversand unterstützen. Dieser Entwicklung hat sich auch die deutsche Finanzverwaltung nicht verschlossen und akzeptiert bereits seit 2002 den Vorsteuerabzug aus elektronisch übermittelten Rechnungen. Unter Verweis auf drohende Umsatzsteuerausfälle in der Vergangenheit allerdings nur, sofern die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Inhalte gewährleistet ist. Zur Vermeidung von Betrügereien müssen elektronisch übersandte Abrechnungen deshalb derzeit grundsätzlich noch mit einer qualifizierten digitalen Signatur versehen sein, die einen unveränderten Rechnungsinhalt sowie die Identität des Signaturausstellers zweifelsfrei bestätigt. Alternativ wurde in der Vergangenheit darüber hinaus die Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (elektronischer Datenaustausch) umsatzsteuerlich anerkannt, wenn dem Leistungsempfänger periodisch zusätzlich eine zusammenfassende Sammelrechnung über die Summe aller Lieferungen oder Dienstleistungen wahlweise in Papierform oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zugeht.

Obwohl ein digitaler Rechnungsversand zweifelsohne zur Beschleunigung betrieblicher Geschäftsprozesse und Kostensenkung beitragen kann, stellt er im Vergleich zur konventionellen Rechnungserstellung in Papierform jedoch auch heute noch insbesondere im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen immer noch die Ausnahme dar. Deren abwartende Haltung beruht vorwiegend auf den seit Einführung des Vorsteuerabzugs aus elektronischen Rechnungen als im europäischen Vergleich zu hoch kritisierten umsatzsteuerlichen Anforderungen.

 

Der vollständige Artikel mit allen Neuerungen für DNUG Mitglieder

 

Seiwert-Tipp der Woche: Mehr Zeit für die Familie

25. Januar 2012 Posted by Roswitha Boldt

 

Mehr Zeit für die Familie


Die Arbeit und die Verpflichtungen des täglichen Lebens lassen uns oft zu wenig Zeit für die Familie. Planen Sie gemeinsame Zeit nicht erst dann ein, wenn Sie nichts anderes zu tun haben, sondern durchbrechen Sie festgefahrene Aufteilungen. Lassen Sie Alltagsaufgaben wie Einkaufen, Putzen oder Kochen zum Familienevent werden. Ermutigen Sie alle mitzuhelfen, und gehen Sie die Aufgaben spielerisch an. Versüßen Sie sich z. B. die Gartenarbeit mit einer Pause, in der Sie zusammen Fußball spielen oder ein Eis schlecken.

Es macht Spaß, wenn alle an einem Strang ziehen. So geht auch das Aufräumen schneller - und hinterher bleibt noch Zeit für einen gemeinsamen Ausflug oder fürs Kino.

 

Mit freundlicher Genehmigung der SEIWERT KEYNOTE-SPEAKER GMBH


Weitere Anregungen, Lese- und Seminarempfehlungen

 

Steuertipp des Monats: Häusliches Arbeitszimmer

16. Dezember 2011 Posted by Roswitha Boldt

 

Die heftig kritisierte Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer wurde rückwirkend zum 1. Januar 2007 wieder aufgehoben. Davon profitieren insbesondere Erwerbstätige im Außendienst, denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Auf der wohl endlosen Suche nach neuen Steuerquellen hatte der Gesetzgeber die steuerliche Abzugsfähigkeit zuletzt in all jenen Fällen rigoros ausgeschlossen, in denen das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Keine Rolle spielte dabei, ob für die ausgeübte Tätigkeit überhaupt ein anderer Arbeitsplatz als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung stand. Betroffen waren vor allem Erwerbstätige, die ihren Beruf zumindest teilweise außerhalb der eigenen Wohnung ausüben müssen.

 

Der vollständige Artikel mit den drei Fallgruppen und Hinweisen für DNUG Mitglieder

 

Seiwert-Tipp der Woche: Das Jahr im Blick

14. Dezember 2011 Posted by Roswitha Boldt

 

Das Jahr im Blick

Ein Jahr ist ein entscheidender Zeitraum für Ihr Zeitmanagement. In 12 Monaten können Sie viel erreichen, wachsen und sich verändern. Um längere Zeiträume zu planen, hat es sich bewährt, zunächst zurückzublicken auf das vergangene Jahr und Bilanz zu ziehen:

  • Welche Erfolge und Misserfolge haben Sie zu verbuchen?
  • Wo standen Sie vor 12 Monaten, und was hatten Sie sich vorgenommen?
  • Haben Sie Ihre Ziele erreicht?
  • Wie und warum haben Sie Ihre Erfolge erzielt?
  • Wo liegen die Ursachen für mögliche Misserfolge?
  • Und welche Konsequenzen können Sie daraus für die Planung des kommenden Jahres ziehen?



Halten Sie die Antworten auf diese Fragen schriftlich fest.

 

Mit freundlicher Genehmigung der SEIWERT KEYNOTE-SPEAKER GMBH


Weitere Anregungen, Lese- und Seminarempfehlungen

 

Seiwert-Tipp der Woche: Was Ihre Abwehr jetzt braucht…

16. November 2011 Posted by Roswitha Boldt

Was Ihre Abwehr jetzt braucht...

... sind nicht nur Vitamine. Wichtig sind auch Bewegung an der frischen Luft, Wechselduschen oder -fußbäder und Saunagänge.

Verzichten Sie lieber auf Zigaretten und Alkohol. Sorgen Sie gerade in der kalten Jahreszeit für ausreichend Schlaf und Erholung und vermeiden Sie Stress. Nur wer sich Ruhe und Pausen gönnt, hat ein intaktes Immunsystem.

Zu Hause sollten Sie regelmäßig lüften, die Raumtemperatur auf max. 22 Grad und die Luftfeuchtigkeit bei ca. 50 % halten, damit Ihre Schleimhäute nicht austrocknen und Sie so anfällig für Infekte werden.

Ein besonders schönes Mittel gegen Erkältung ist Lachen: Es durchlüftet die Lunge und produziert Killerzellen und Antikörper.

 

Mit freundlicher Genehmigung der SEIWERT KEYNOTE-SPEAKER GMBH


Weitere Anregungen, Lese- und Seminarempfehlungen

 

 

 

Steuertipp des Monats: Elektronische Lohnsteuerkarte ab 2012

31. Oktober 2011 Posted by Roswitha Boldt

 

Der elektronische Nachfolger der Papplohnsteuerkarte steht in den Startlöchern. In Kürze erhalten alle Arbeitnehmer eine Mitteilung über ihre gespeicherten Daten. Zur Vermeidung falscher Lohnabzüge sollte die Post vom Finanzamt genauestens kontrollieren werden.

 

Im Gegensatz zum kürzlich eingestellten „Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA)“ für die Bewilligung von Anträgen auf Arbeitslosen-, Wohn- oder Bundeselterngeld sind die Weichen für die digitale Lohnsteuerkarte unwiderruflich gestellt. So wurden zwischenzeitlich alle steuerlichen Verfahrensvorschriften für den Lohnsteuerabzug an das ab 2012 dauerhaft und flächendeckend zum Einsatz kommende elektronische Verfahren angepasst. 

 

Der vollständige Artikel für DNUG Mitglieder

 

 

Seiwert-Tipp der Woche: Noch keine Lust auf den Herbst?

28. September 2011 Posted by Roswitha Boldt

Noch keine Lust auf Herbst? 


Dann verlängern Sie doch einfach den Spätsommer: Auch der September und der Oktober bieten noch sonnige Tage, die sich draußen genießen lassen. 

Veranstalten Sie z. B. ein Gartenfest, bei dem Ihre Freunde eine typische Speise oder ein Getränk aus dem Land mitbringen, in dem sie Urlaub gemacht haben. Grillen Sie mittags, wenn es abends schon zu kühl draußen ist. Oder packen Sie warme Decken, Kissen, Kuchen, Tee und Kaffee ein und machen Sie ein Familien-Picknick im Park.

Und wem zwei Wochen Meer in den Sommerferien zu wenig waren, kann jederzeit in einem der vielen Erlebnisbäder oder einer Therme untertauchen oder sich in einem Spa verwöhnen lassen.

 

Mit freundlicher Genehmigung der SEIWERT KEYNOTE-SPEAKER GMBH
 


Weitere Anregungen, Lese- und Seminarempfehlungen