Ich möchte hier kurz auf einen Beitrag des Lawbloggers Udo Vetter hinweisen:
Unternehmen, die ihren Kunden bei E-Mail-Kontakt auch noch ungefragt Werbebotschaften übermitteln, werden womöglich umdenken müssen. Der Bundesgerichtshof hat einer Versicherung untersagt, an Kundenmails ohne Einverständnis des Empfängers Werbebotschaften anzuhängen – so wie das häufig Praxis ist.
Das dürfte jegliche Form automatisch an Mails angehängter Werbebotschaften betreffen. In diesem Fall besonders pikant finde ich die Tatsache, dass es konkret um sog. Auto-Reply-Mails ging, also um nicht angeforderte Bestätigungen für eingegangene Mails. Die sind mit angehängter Werbung quasi eine doppelte Belästigung.
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