Über die am 18.07.2011 in den IBM Passport Advantage Vertrag eingeführte "All-or-Nothing-Regel" haben wir bis jetzt nur auf unserer Homepage informiert. Zusammengefasst handelt es sich hierbei um die Verpflichtung des IBM-Kundens, bei der Verlängerung seiner Lizenzen entweder alle Instanzen eines Produktes, die im Unternehmen aktiv genutzt werden, zu verlängern oder gar keine. Wenn der Kunde also 500 aktive Notes Clients im Unternehmen einsetzt, muss er entweder alle 500 Lizenzen verlängern oder gar keine.
Früher war es in vielen Unternehmen üblich und lizenztechnisch auch durchaus legal, nur eine geringe Zahl der aktiven Lizenzen eines Produktes zu verlängern, um dadurch für alle Instanzen Support zu erhalten. Mit der Einführung der "All-or-Nothing-Regel" wollte IBM dieser Vorgehensweise entgegenwirken. Demnach ist seit 2011 eine teilweise Verlängerung der Lizenzen eines Produktes nicht mehr rechtens, was von Seiten der IBM und den Distributoren auch sehr gut kommuniziert wird.
Was offensichtlich aber nur wenige Leute wissen, ist, dass es zu dieser Regel natürlich auch eine Ausnahme gibt. Da wir im Rahmen eines aktuellen Kundenprojekts unterschiedliche Antworten auf die folgende Frage erhalten haben, haben wir lieber mal genauer nachgeforscht:
Zum beispielhaften Kundenszenario:
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Der Kunde hat 2010 100 Lizenzen für IBM Notes und Domino erworben und diese nach einem Jahr aber nicht mehr verlängert.
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In 2013 kommen nun weitere 50 Mitarbeiter in das Unternehmen, die selbstverständlich lizenzierte Notes Clients benötigen.
Nun zur eigentlichen Frage:
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"Wenn die alten 100 Lizenzen des Kunden aus der Wartung gelaufen sind, er nun aber 50 neue Lizenzen für die dazukommenden Benutzer erwerben möchte, muss er dann wirklich die alten 100 Lizenzen reaktivieren, um die neuen 50 Lizenzen dazukaufen zu können? Schließlich müssen entweder alle oder gar keine Lizenzen eines Unternehmens unter Wartung stehen."
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Viele Antworten auf diese Frage gingen in die gleiche Richtung: Die "All-or-Nothing-Regel" besagt ganz klar, dass es innerhalb eines Unternehmens keine Vermischung von Produktinstanzen mit Wartung (in unserem Kundenszenario die 50 Neulizenzen) und Produktinstanzen ohne Wartung (in unserem Kundenszenario die 100 alten Lizenzen) geben kann, wenn all diese Produktinstanzen aktiv im Einsatz sind. Für unseren Kunden hätte das geheißen, dass er alle Lizenzen, die aus der Wartung gelaufen waren, aber dennoch weiterhin im Einsatz waren, hätte erneuern müssen (per Reinstatement), um überhaupt neue Lizenzen erwerben zu dürfen.
Zum Glück haben wir herausgefunden, dass IBM ausgerechnet für diesen Fall eine offizielle Ausnahme für die Regel eingeräumt hat:
In unserem beispielhaften Kundenszenario darf der Kunde die 50 Neulizenzen für seine neuen Mitarbeiter erwerben, ohne die 100 alten Lizenzen reaktivieren zu müssen, allerdings verschiebt sich die "All-or-Nothing-Regel" nur um ein Jahr nach hinten. In 2014 muss er zum Stichtag der Lizenzverlängerung entscheiden, ob er alle 150 Lizenzen wieder unter Wartung nimmt oder keine. In 2013 darf er die 50 Neulizenzen auch durchaus auf der aktuellen Version des Produktes laufen lassen und darf für diese 50 Lizenzen natürlich auch Support in Anspruch nehmen. Er muss nur sorgfältig darauf achten, dass die 100 alten Lizenzen auf ihren alten Versionen bleiben und nicht von dem Support der Neulizenzen profitieren.
Wenn ihr selbst in einer ähnlich verzwickten Lizenzsituation steckt oder Fragen zur "All-or-Nothing-Regel" habt, stehen wir euch gerne mit Rat und Tat zur Seite. Ruft uns an unter 05251 288160 oder schreibt uns einfach eine E-Mail an info@itwu.de.
Wir bringen Licht in euren Lizenzdschungel.