Die ordentliche DNUG-Mitgliederversammlung 2017
findet am Dienstag, 30. Mai 2017 um 17:00 Uhr (Ende ca. 18:30 Uhr) im Tagungswerk, Lindenstr. 85, 10969 Berlin statt.
Alle Mitglieder sind sehr herzlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen. Hinweise zum Stimmrecht und Stimmrechtsvertretern siehe unten.
Kann zu diesem Zeitpunkt keine beschlussfähige Mehrheit festgestellt werden, wird satzungsgemäß am gleichen Tag für 17:15 Uhr die zweite Mitgliederversammlung einberufen, deren Beschlussfähigkeit nicht an die Anzahl der vertretenen stimmberechtigten Mitglieder gebunden ist.

Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016
3. Entlastung des Vorstands 2)
4. Antrag: Erweiterung des Vorstandes auf fünf Mitglieder und Abstimmung 2)
5. Vorstellung der Kandidaten für den Vorstand 1)
6. Wahl des Vorstandes 2)
7. Vorstellung der Satzungsänderung und Abstimmung 2), 3)
8. Vereinsjahr 2017 / 2018 (Ausblick)
9. Haushalt 2017 und Abstimmung über den Haushalt 2017 2)
10. Sonstiges
1) Kandidaten für die Vorstandswahl sind:
- Daniel Reichelt, SynCoTec
- Jörg Rafflenbeul, Heitkamp & Thumann KG
- Stefan Gebhardt, FSS IT SOLUTIONS GMBH
Wichtig: Weitere Kandidaten für den Vorstand können ihre Kandidatur bis einschließlich 9. Mai 2017 schriftlich beim Vorstand einreichen. Der aktuelle Vorstand würde sich freuen, wenn sich für die kommende Amtsperiode wieder fünf Vorstände finden würden.
Ergänzungen der Tagesordnung können satzungsgemäß bis zum 16. Mai 2017 schriftlich beim DNUG Vorstand (vorstand [at] dnug.de) beantragt werden.
2) Stimmrecht (für Mitglied) und Stimmrechtsvertreter
Jedes Mitglied hat laut Satzung eine Stimme (Link zur Satzung). Diese wird von einem dafür benannten Ansprechpartner mit Stimmrecht ausgeübt. Bei persönlichen Mitgliedern ist diese an das Mitglied gebunden. Innerhalb Hochschul- und Firmenmitgliedern kann die Zuordnung des Stimmrechts frei an einen der beiden anderen Ansprechpartner desselben Mitglieds übertragen werden. Hierfür bedarf es keiner Vollmacht/Übertragung.
Seit 2007 hast Du die Möglichkeit, an den Entscheidungen der Mitgliederversammlung auch dann mitzuwirken, wenn Du nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen kannst. Die offiziellen Stimmrechtsvertreter in diesem Jahr sind:
- Ralf Michael Ortner, KDZ Wiesbaden
- Michael Ingendoh, , midpoints GmbH
Alternativ kannst Du einem Ansprechpartner eines anderen Mitglieds Deines Vertrauens das Stimmrecht übertragen. In jedem Fall benötigt der Vertreter von Dir ein formloses Schreiben, um es bei der Einschreibung vor Ort vorzulegen.
Bitte teile Deinem Stimmrechtsvertreter getrennt, vorab formlos mit wie Du für bei einzelnen Tagesordnungspunkten stimmen möchtest oder ob Du ihm ggf. für einzelne Punkte oder auch für weitere Anträge die Entscheidung freistellen möchtest oder Dich in diesem Fall der Stimme enthalten möchtest. Bei der Wahl zum Vorstand hast Du eine Stimme pro Vorstandsamt.
3) Satzungsänderung
Der Vorstand beantragt, dass die Mitgliederversammlung über die Änderung des Vereinsnamens in „DNUG e.V.“ abstimmt. Dies betrifft §1, Abs. 1 der Satzung:
§1 Name und Sitz
Alt (1) Der Verein trägt den Namen „DNUG – The Enterprise Collaboration Professionals e. V.“ und ist auf diesen Namen im Vereinsregister eingetragen.
Neu (1) Der Verein trägt den Namen „DNUG e. V.“ und ist auf diesen Namen im Vereinsregister eingetragen.
Anmeldung und Abendessen
Zur Mitgliederversammlung ist keine Anmeldung notwendig.
Falls Du an der Mitgliederversammlung teilnimmst oder als Mitglied, Sprecher oder Sponsor schon an diesem Abend zur am folgenden Tag stattfindenden Konferenz anreisen wirst, bis Du herzlich vom Vorstand eingeladen an der Abendveranstaltung teilzunehmen. Für die Abendveranstaltung ab 18:30 ist eine Anmeldung bis zum 28. Mai erforderlich.
Hier der Link zur Anmeldung: Eventbrite-Registrierung oder 