Posts Tagged: ‘Gesundheitsakte’

Die Digitalthemen bei #9vor9: Der Medienstaatsvertrag und Datenschutz rund um die Corona Warn App und das Gesundheitswesen

25. November 2020 Posted by Stefan Pfeiffer

Unsere Digitalthemen in dieser Sendung: Lars hat den Medienstaatsvertrag auf der Agenda, der – längst überfällig – den alten Rundfunkstaatsvertrag ablöst. Hier wird unter anderem die Verantwortlichkeit von Medien wie etwa Online-Streamingdiensten geregelt. Der Medienstaatsvertrag richtet sich vor allem an so genannte „Medienintermediäre“ wie Facebook oder Google, die Inhalte weiter verbreiten. Die müssen jetzt Inhalte gemäß der geltenden journalistischen Grundsätze auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen.

Geklärt ist nun auch, ob und wann Streamer eine Rundfunklizenz benötigen. Demzufolge brauchen Streams, die der Meinungsbildung dienen und mehr als 20.000 gleichzeitige Nutzer über einen durchschnittlichen Zeitraum von 6 Monaten haben eine Rundfunklizenz. Weitere Details wie die Angabe eines inhaltlich Verantwortlichen oder zur journalistischen Sorgfaltspflicht auf Webseiten findet man hier.

Konkurrenz zum geplanten EU Digital Services Act?

Zur Lektüre empfohlen: Dieser Beitrag von der FAZ, der auf Vorbehalte der EU-Kommission wegen des geplanten Digital Services Act eingeht und den Medienstaatsvertrag als nationalen Alleingang rügt. Auch netzpolitik.org spricht von einer nationalen Extrawurst. Rechtsanwalt Jan Kalbhenn schreibt dagegen im Social Media Watchblog (kostenpflichtig) von einer europa- und weltweiten Vorreiterrolle und auch unser Lars haben den Vertrag eher begrüßt.

„Mein“ Thema der Woche ist einmal mehr Datenschutz, diesmal im Zusammenhang mit der Corona Warn App und der elektronischen Patientenakte. Von vielen Politikern, beispielweise Winfried Kretschmann und Markus Söder, hört man dieser Tage die Forderung, den Datenschutz in und rund um die Corona Warn App aufzuweichen, damit diese einen höheren Wirkungsgrad in der Pandemiebekämpfung erziele. Ein Argumentationsstrang, den man dabei oft hört (und der mich etwas erregt): Bürger:innen gäben ihre Daten ja auch einfach so an Facebook, Google, Amazon und Co. Dann könnten sie diese auch für den quasi guten Zweck der Pandemiebekämpfung zur Verfügung stellen. Ein bisschen einfach diese Pseudoargumentation.

Google und Facebook haben meine Daten – warum nicht auch die Corona Warn App?

Viele Datenschützer halten natürlich dagegen. Der ehemalige Datenschutzbeauftragte Peter Schaar weist darauf hin, wie wichtig das Thema Datenschutz für die Akzeptanz von Corona Warn Apps sei. Hier verzeichne die deutsche Lösung die höchsten Download-Zahlen.

Unterdessen hat auch der aktuelle Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber erneut in diese Kerbe geschlagen. Er schreibt von einer steilen These, die meist nicht belegt sei. Corona-Bekämpfungsmaßnahmen gelängen nur dann, wenn ein ausreichend großer Teil der Bevölkerung sie freiwillig akzeptierten. Datenschutz erzeuge das notwendige Vertrauen in die Maßnahmen.

Apropos Vertrauen: Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) hat gerade untersucht, was Deutsche, Schweizer und Österreicher daran hindert, die jeweiligen Apps zu installieren. Demzufolge haben 31 Prozent der Deutschen trotz besagten Datenschutzes immer noch genau dort Bedenken. Und 21 Prozent der Befragten fürchten Überwachung. Weitere Details hier auf heise online.

Peter Schaar weist in seinem Beitrag – wie viele andere – auf mögliche und notwendige Erweiterungen der deutschen Corona Warn App wie einer besseren Erkennung von Infektionsclustern und das Versenden entsprechender Warnungen an Nutzer, der tieferen Integration in die Test-Infrastrukturen oder auch der Möglichkeit, freiwillig ein Kontakttagebuch zu führen. Den Vorschlag, einfache Armbänder zu entwickeln, die die Funktionalität der Corona Warn App auch Personen, die kein Smartphone haben. zur Verfügung stellt, finde ich übrigens sehr charmant. Fragt sich nur, wie kurzfristig das ginge.

Ist Datenschutz immer absolut oder kann es Zwischenschritte geben?

Kann und sollte man bei der Corona Warn App eine klare Haltung bezüglich des notwendigen Datenschutzes haben, so stellt sich mir diese Frage beim Thema der elektronischen Patientenakte anders. Die Akte soll ja jetzt zum 1. Januar 2021 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt werden. Jedoch haben hier Datenschützer wie Ulrich Kelber Bedenken. Er warnt vor der Version 1.1. der elektronischen Patientenakte, die nicht DSGVO-konform sei. Erst die Version 2.0, die für Anfang 2022 geplant ist, soll dann den notwendigen umfassenden Datenschutz auch für potentiell stigmatisierende Informationen bieten. Im Beitrag von heise online wird gemunkelt, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte dier Version 1.1. stoppen könnte.

Und genau hier bin ich gespalten, gerade auch aus meiner Perspektive als Patient, der erlebt hat, wie heute noch immer Informationen zwischen Ärzten und Krankenhäusern ausgetauscht werden: per Fax, Telefon und DVD. Hier sei auch nochmals auf den Podcast des Handelsblattes mit Dr. Jens Baas verwiesen. In #9vor9 habe ich deshalb auch die Frage gestellt, ob man trotz der Bedenken die Pateintenakte genehmigen und nutzen solle mit dem klaren Versprechen, dass zum 1.1.2022 der umfassende Datenschutz realisiert wird. Darf man also die elektronische Patientenakte (ePA) quasi als bundesweiten Feldtest betreiben, wohl wissentlich, dass es noch Schwächen gibt?

Ich möchte eine elektronische Patientenakte, damit ich besser behandelt werde

Ich bin hier bei TK-Chef Jens Baas und dem Gebot, dass ich als Patient:in der Nutzung meiner Daten in der ePA (und darüber hinaus anonymisiert zum Beispiel für Forschung) explizit zustimmen muss. Und ich glaube, dass wir auch beim Datenschutz Zwischenlösungen, auch einmal statt schwarz-weiß einen Hellgrauwert akzeptieren müssen, solange dann weiß gewaschen wird. Oder gibt es nur den absoluten Datenschutz. Anders herum: Datenschutz sollte und darf kein totaler Roadblocker und endloser Verzögerer oder Bremser für Digitalisierung sein. Hier sollten durchaus Zwischenschritte möglich sein, solange das Ziel des sauberen Datenschutzes nicht nur im Visier bleibt, sondern realisiert wird. Hier spielen Datenschützer für mich die wichtige Rolle des Aufpassers, aber eben nicht des Blockierenden. Vielleicht trügt ja auch mein Eindruck, aber im Bereich Gesundheitswesen wünsche ich mir aus ganz persönlichem Interesse als Patient die bessere Nutzung meiner Daten, die mir gehören, damit ich besser behandelt werde.

Und natürlich gibt es #9vor9 auch wieder als Podcast auf den bekannten Plattformen und hier im Netz.

(Stefan Pfeiffer)

Reingehört in Handelblatt Disrupt mit TK-Chef Jens Baas: Es ändert sich im Gesundheitswesen so wenig, weil zu viele Leute zu gut mit dem alten System leben

20. November 2020 Posted by Stefan Pfeiffer

Eine neue Hörempfehlung: der Handelsblatt Disrupt Podcast mit dem Chef der Techniker Krankenkasse Dr. Jens Baas im Gespräch mit Sebastian Matthes vom Handelsblatt. Jens Baas kenne ich aus dem IBM Livestudio. Dort hat er sich 2018 auf der Cebit mit dem damaligen IBM Deutschland-Chef Matthias Hartmann über die elektronische Gesundheitsakte unterhalten, bei der IBM unterstützen durfte. Es geht um die Digitalisierung und den Stand des Gesundheitswesens und der Krankenkassen. Für mich klare, deutliche Aussagen, vom Thema – natürlich – zweite Welle bis hin zu den Gründen, warum es im Gesundheitswesen so langsam mit der Digitalisierung voran geht.

Eine Aussage: Es ändert sich so wenig, weil zu viele Leute zu gut mit dem alten System leben, von den Ärzten über die Kassen bis zu Patientenverbänden und der Pharmaindustrie. Immer wird – oft erfolgreich – versucht, die eigenen Interessen zu schützen. Und gar mancher, der Datenschutz schreit, meint – so Baas – in Wirklichkeit Schutz der eigenen Interessen und damit einhergehend Angst vor Transparenz. Jens Baas bringt viele praktische Beispiele, wirkliche Augenöffner.

Mich beschäftigt das Thema ja schon geraume Zeit und ich möchte als Patient die Möglichkeit, die Chance haben, meine Daten, meine Patientenakte für meine Ärzte frei geben können. Es ist und bleibt für mich unfassbar, dass noch immer viele Informationen per Fax oder auf DVDs ausgetauscht werden, wie ich es selbst erleben musste. Heute noch – so Baas – verbringen viele Ärzte einen großen Teil ihrer Zeit damit, Befunden hinterher zu telefonieren.

Und ja, das Thema Datenschutz muss immer wieder kritisch beleuchtet werden. Gerade hat ja der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber davor gewarnt, dass dass Version 1.1. der elektronischen Patientenakte (ePA), die zum 1.1.2021 eingeführt werden soll, nicht DSGVO-konform sei. Erst mit der für Januar 2022 geplanten Version 2.0 der ePA hätten die Versicherten die volle Hoheit über ihre Daten. Hier kommt es derzeit zu Auseinandersetzungen, deren Ergebnis noch nicht abzusehen ist. Doch stellt sich mir die Frage, ob man nicht hier ein Jahr Überbrückungszeit mit einem zum 11.2022 garantierten Datenschutz akzeptieren könnte, ja sollte?

Baas fordert in dem Podcast eine offene Diskussion, wer Patientendaten wann und wofür nutzen kann. Erst wenn der Patient seine Daten explizit frei gibt, erst dann dürften sie in vereinbartem Umfang genutzt werden. Hier sind wir wieder an dem von mir angesprochenen Punkt. Ich möchte über meine Patientendaten bestimmen, aber ich möchte vor allem überhaupt einmal die Möglichkeit haben, basierend auf meiner bewussten Entscheidung meine Patientendaten und -befunde mit meinen Ärzten vollumfänglich teilen können.

Das Gespräch mit Jens Baas dauert bis ca. 34:41. Eine halbe Stunde, die sich lohnt.

https://handelsblatt-digitaldisrupt.podigee.io/feed/mp3

Unten eingeblendet eine Infografik von der Techniker Krankenkasse, was im quasi „Vorgänger“ einer elektronischen Patientenakte, TK-Safe, der mit Unterstützung der IBM entwickelten elektronischen Gesundheitsakte an Informationen hinterlegt werden kann:

Grafik aus der Presse-Mediathek der TK – Alle Rechte liegen bei der TK

Digitalisierung im Gesundheitswesen: Endlich Lösungen zum Wohle der Patienten oder doch nur Marktforschung, Werbung und Vermarktung für Krankenkassen und Pharmakonzerne?

17. Juli 2019 Posted by Stefan Pfeiffer

Das Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen habe ich ja erst kürzlich aus Patientensicht hier beleuchtet. Mir geht das alles viel zu langsam und ich finde es nahezu inakzeptabel, dass meine behandelnden Ärzte zwischen Hausarzt, Facharzt und Krankenhaus nicht problemlos auf meine Untersuchungsergebnisse zugreifen können, so ich ihnen die entsprechende Erlaubnis erteilt habe. Können wir es uns denn im Sinne der Patienten erlauben, nichts zu tun?

Jetzt ist gehen wir in die nächste Runde. Ein Gesetzesentwurf wurde von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegt, der unter anderem Digitale Impfausweise, Videosprechstunden und Apps auf Kassenkosten vorsieht. Das unter anderem von mir angemahnte Thema elektronische Patientenakte wird – so die Meldung von dpa – erst einmal verschoben, da ein eigenes „Datenschutzgesetz“ in Abstimmung mit dem Justizministerium wohl im Herbst vorgelegt werden soll. Der Zeitplan für die Akte bis 2021 soll weiter gelten.

Und wieder kommen Bedenken und Proteste. Leon Kaiser mahnt auf netzpolitik.org erneut den notwendigen Datenschutz und warnt vor der kommerziellen Nutzung von Daten durch die Krankenkassen. Bisher sei der Datenschutz streng reguliert. Nun wolle Spahn dies aufweichen, so dass „Krankenkassen mit diesen Daten in Zukunft Marktforschung betreiben und die Ergebnisse mit der Wirtschaft teilen“ können:

Mit Einwilligung der Patient:innen dürften die Kassen ihre Adresslisten nutzen, um dann individualisiertes Informationsmaterial – auch bekannt als Werbung – zu verschicken.

über Marktforschung, Werbung und Vermarktung: Spahn will Gesundheitsdatenschutz aufweichen – netzpolitik.org

Leon Kaiser bringt die angedachte elektronische Patientenakte genau damit in Zusammenhang, verweist und verlinkt dabei auf das Projekt der IBM mit der Techniker Krankenkasse. Für mich steht dort folgender Kernsatz:

Die Datenhoheit über die TK-Akte liegt bei den Versicherten. Sie allein bestimmen, wer welche Daten sehen darf.

über Vorreiter-Projekt: TK beauftragt E-Patientenakte bei IBM

Genau darum geht es und genau das gilt es zu gewährleisten, zu prüfen und zu garantieren. Hier muss der Fokus liegen und nirgendwo anders im Sinne der Patient:innen, die sonst weiter hinten runter fallen. Bedenken sind wichtig, Datenschutz ist noch wichtiger, aber es ist nun wirklich an der Zeit aus der Blockade, dem jahrelangen Hinhalten und der endlosen Diskutiererei heraus zu kommen.

(Stefan Pfeiffer)

* Um es nochmals explizit zu schreiben: Ich bin nicht bei der Techniker Krankenkasse. Ich arbeite bei IBM, habe aber absolut nichts mit besagtem Projekt zu tun. Ich schreibe hier als betroffener Patient, der sich insbesondere in den vergangenen zwei bis drei Jahren über die steinzeitlichen Verhältnisse im deutschen Gesundheitswesen und in deutschen Arztpraxen aufregt.

Datenschutz: Dorothee Bär will den für Patientenakte lockern und Ulrich Kelber will Öffentlichkeit sensibilisieren

28. Dezember 2018 Posted by Stefan Pfeiffer

Auch 2019 wird das Thema Datenschutz ein sehr wichtiges Diskussionsfeld sein. Dorothee Bär, die Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung, hat Ende des Jahres nochmals in der WELT auf die Pauke gehauen und eine Lockerung der Datenschutzgesetze im Gesundheitswesen gefordert, um die elektronische Patientenakte bis bis spätestens Ende 2021 – Ende der Legislaturperiode –  realisieren zu können:

Wir haben in Deutschland mit die strengsten Datenschutzgesetze weltweit und die höchsten Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre. …

Das blockiert viele Entwicklungen im Gesundheitswesen, deshalb müssen wir da auch an der einen oder anderen Stelle abrüsten, einige Regeln streichen und andere lockern.

über Dorothee Bär will Datenschutz für Patienten lockern – WELT

Und sie legt nochmals öffentlichkeitswirksam nach: Die Prozesse der Selbstverwaltung seien oft Prozesse der Selbstbeschäftigung:

Zum Glück zwingt uns die Digitalisierung, alle Systeme infrage zu stellen und auch mal zu überlegen, ob tatsächlich alles noch zeitgemäß ist, was sich im Laufe der Jahre eingeschliffen hat.

über Dorothee Bär will Datenschutz für Patienten lockern – WELT

Ich bin einmal gespannt, ob und wie es in den kommenden Monaten mit dem Thema elektronische Patientenakte voran geht. Wie hier schon öfters geschrieben und selber erfahren musste, glaube ich, dass der Datenaustausch im Gesundheitswesen ganz sicher gerade auch im Interesse der Patienten reformbedürftig ist. Das muss aber nicht – so denke ich – automatisch, weniger Schutz für die Daten des Einzelnen heissen.

Was von Doro Bär und dem zuständigen Minister Jens Spahn oft mit viel Getöse am deutschen Datenschutz kritisiert wird, ist im Grunde eine Chance, Digitalisierung und Datenschutz mit Sorgfalt konstruktiv zu harmonisieren. Nur – und da stimme ich mit Bär und Spahn überein – sollte endlich Gas gegeben werden.

Besonders gespannt bin ich, wie sich der neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber positionieren wird. Der ct hat der studierte Informatiker kürzlich ein Interview gegeben, in dem er erste Kante gezeigt hat. Er kritisiert im Gespräch Vorratsdatenspeicherung als falsch und bezeichnet die angedachten Uploadfilter als „Schnapsidee“. Seine Aussagen darüber, die Stellungnahmen von Lobbyisten, auf der Website des Justizministeriums zu veröffentlichen, macht Mut und Hoffnung auf mehr Transparenz gerade im Bereich Lobbyismus.

Kelber hat maßgeblich am Netzdurchsetzungsgesetz mitgearbeitet, doch hat er meiner Ansicht die richtige Perspektive darauf:

Also ich bin nach wie vor der Auf­fas­sung, dass das Netz­DG rich­tig war. Aber es ist nicht das Ende der Weis­heit, es war der An­fang des Pro­zes­ses.

Quelle: Gefährliche Schnapsidee | c’t | Heise Select

Wir befinden uns in einem Prozess und angesichts des Wettbewerbs in der Digitalisierung müssen wir Gas geben, aber mit Sachverstand und Hirn. Seiner Behörde kommt dabei eine wichtige Rolle in der Aufklärung der Öffentlichkeit bei:

Wir Datenschützer sind nicht nur Aufsichts- und Durchsetzungsbehörde. Wir sollen Parlament und Regierung beraten, wir sollten die Öffentlichkeit sensibilisieren.

Quelle: Gefährliche Schnapsidee | c’t | Heise Select

Und da schließt sich der Kreis zur elektronischen Patientenakte. Da haben Ulrich Kelber und seine Behörde sicher auch eine Rolle zu spielen …

(Stefan Pfeiffer)

Statt Befunde per Fax und Röntgenbilder per CD – Kommt endlich die elektronische Patientenakte?

17. Oktober 2018 Posted by Stefan Pfeiffer

Beim Thema Elektronische Patientenakte scheint endlich Leben in die Bude zu kommen. Wie das Handelsblatt berichtet, gibt es eine Absichtserklärung zwischen Krankenkassen, Ärzten und dem Ministerium. Die Lösung soll wohl allen gesetzlich Versicherten bis spätestens 2021 zur Verfügung gestellt werden. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe wohl Druck gemacht, dass sein Ministerium die Aufgabe an sich ziehen werde, sollten sich die Beteiligten nicht endlich einigen.

Seit 2004 – so heise – seien 2,7 Milliarden Euro investiert worden, der Aufbau einer Infrastruktur zum Abgleich von Patientendaten zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen habe sich aber immer wieder verzögert.

In die Akte sollen neben Arztbefunden und Röntgenbildern auch kassenspezifische Informationen wie etwa zu Bonusprogrammen einfließen. Die Akte soll außerdem einen eigenen Bereich für Versicherte enthalten. Dort können sie beispielsweise Daten sammeln, die von Fitness-Trackern aufgezeichnet wurden.

über Elektronische Patientenakte: Einigung auf digitale Standards | heise online

Spahn fordert schnelle Ergebnisse und laut Bericht sollen Patienten spätestens ab 2021 auch per Smartphone und Tablet ihre Patientendaten einsehen können.

Auf der CEBIT 2018 haben wir uns im IBMLivestudio@CEBIT in einem Gespräch zwischen  Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender TK, und Matthias Hartmann, Chef der IBM Deutschland, auch mit dem Thema auseinandergesetzt. Die TK hat mit IBM bereits eine elektronische Gesundheitsakte entwickelt. Dr. Baas sagt im Interview:

„Ist es nicht besser, die Daten sind gesichert in einer Cloud, wo sie verschlüsselt sind und wo niemand dran kommt? Und wo nur (der Patient) Herr über diese Daten ist? Dann ist die Reaktion der Leute fast durchgängig positiv. Wir haben Versicherte befragt: Über 90 Prozent sagen: Das wäre eigentlich prima, wenn ich so etwas hätte.“

Hier kann das gesamte Video angesehen werden. Informationen der TK zur elektronischen Gesundheitsakte gibt es hier.

Natürlich gibt es auch Bedenken der Sammlung und Nutzung der Patientendaten. Diese liegen vor allem im Bereich Datenschutz und Datenhoheit und in der Interessenlage von Pharmakonzernen, die natürlich auch großes Interesse an „Big Data“, den Patientendaten, haben.

Meine 2 Cents: Gerade aufgrund meiner Erfahrungen des vergangenen Jahres, begrüße ich den Aufbau einer solchen Akte mit transparentem Austausch von Daten zwischen Ärzten und Krankenhäusern, wobei natürlich ich als Patient entscheide, wem ich welche Daten freigebe. Es kann nicht sein, dass „meine“ Ärzte nicht einmal „meine“ Daten im Zugriff haben. Dass derzeit noch CDs mit Röntgenbildern oder Faxe mit Befunden verschickt werden, ist nicht nur nicht zeitgemäß, es ist auch nicht sicherer als eine vernünftige digitale Lösung. Hier lebt man in Deutschland noch in der Steinzeit. Aber nochmals, klar ist für mich jedoch: Die Datenhoheit muss beim Patienten liegen – und ganz sicher nicht bei Krankenkassen, Krankenhäusern oder gar Pharmakonzernen!

(Stefan Pfeiffer)

 

Gesundheitswesen: Nachholbedarf in der Digitalisierung

23. Mai 2018 Posted by Stefan Pfeiffer

Digitalisierung und Gesundheitswesen scheinen (nicht nur mir) heutzutage meist immer noch zwei Welten zu sein. Dabei wünschen sich laut einer Befragung der apobank in Zusammenarbeit mit Statista mehr digitale Möglichkeiten. Ich kann dem nur aus vollstem Herzen zustimmen.

Es geht nicht mehr nur darum, online zu recherchieren, welche Krankheit man den haben könnte und wie man sie behandelt. Auch Bewertungen über Ärzte sind nur ein weiteres Einsatzgebiet, in dem digital im Netz recherchiert wird. Wenn es dagegen konkreter um die Behandlung oder Arztbesuche und Konsultationen geht, wird es dünn. Warum soll man nicht per Videochat mit dem Arzt sprechen, wie es sich 56 Prozent der Befragten vorstellen können? Zum Vergleich: Die Konsultation per Telefon liegt bei 68 Prozent. Und warum sollte man seinen Termin nicht online vereinbaren? 59 Prozent können sich das vorstellen.

Und die Erkenntnis, dass es in der Digitalisierung im Gesundheitswesen Nachholbedarf gibt, teilen 83 Prozent der Befragten. Ein Thema, das mich umtreibt, ist das Thema digitale Gesundheitsakte oder Datenfreigabe. 62 Prozent stehen einer elektronischen Gesundheitsakte, über die Daten an Ärzte und Apotheker weitergegeben werden, positiv gegenüber. Und aus eigener Erfahrung würde auch ich das sehr begrüßen:

Dieser Tage habe ich mit einem Mediziner in der Mainzer Unimedizin noch darüber gesprochen, dass er nicht einmal auf allen Patientendaten zugreifen darf, die in der Universitätsklinik gespeichert werden. Da waltet der Datenschutz

via Künstliche Intelligenz und Datenschutz: Konstruktives Herangehen statt „German Angst“ gefragt – StefanPfeiffer.Blog

Ja, klar, der Datenschutz muss gewährleistet sein, aber es kann nicht sein, dass „meine“ Ärzte nicht einmal „meine“ Daten im Zugriff haben. Datensicherheit und Datenschutz sollten heutzutage möglich sein.

Mein Arbeitgeber IBM setzt sich auch intensiv mit dem Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen auseinander. Und hier spreche ich diesmal nicht über künstliche Intelligenz und Watson. Zusammen mit der Techniker Krankenkasse (TK) arbeitet man an der elektronische Gesundheitsakte „TK-Safe“. Gespeichert werden die Daten dabei auf Servern in Deutschland. Hier gibt es weitere Informationen.

18-IBM-Livestudio-Positiv_kleinAuch auf der CEBIT, bei dem ich das IBM Livestudio manage, wird die elektronische Gesundheitsakte Thema sein. Am Mittwoch, 13. Juni wird sich der CEO der TK, Jens Baas, mit IBM-Chef Matthias Hartmann um 12:00 Uhr (ohne Gewähr) über das Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen unterhalten. Interessenten können das Gespräch live auf der Facebook-Seite der IBM DACH (oder später als Konserve beispielsweise auf CIO Kurator) verfolgen.

apoBank_Patientenbefragung Digitalisierung im Gesundheitsmarkt_Grafik
Wieviel Digitalisierung wünschen die Patienten? Das zeigt die jüngste Befragung der apoBank in Zusammenarbeit mit Statista – Quelle: apoBank/statista

Stefan Pfeiffer

 

„Predictive Maintenance“ für den Menschen

14. Februar 2018 Posted by Stefan Pfeiffer

Vor kurzem habe ich hier noch darüber geschrieben, wie ein Professor in der Mainzer Uniklinik sich darüber zu Recht beschwerte, dass er nicht einmal auf alle Patientendaten Zugriff hat, die in der Universitätsklinik selbst gespeichert werden (geschweige denn auf die gesamten elektronischen Patientendaten). Gunter Dueck greift dieses Thema unter dem Aspekt der Vorbeugung, neudeutsch „Predictive Maintenance“ für den Menschen, in seinem Beitrag auf.

„Vorbeugen ist besser als heilen“, das sagen sie alle. Alle. So oft und an so vielen Stellen, dass wir es kaum mehr hören mögen. …

… Ich stelle mir eigentlich lieber vor, ich hätte einen Chip im Körper, der alle diese Werte nicht alle Jahre erhebt, sondern sie mir über Bluetooth stets aktuell auf mein Smartphone überträgt.

Könnte ich da nicht besser vorbeugen? Hätte ein Arzt im Notfall nicht eine tolle Datenbasis für bessere und schnellere Diagnosen? Könnte Big Data nicht ziemlich oft Leben retten? Ich weiß, ich weiß, die Daten verrät man wieder ganz arglos irgendwelchen Apps, bei denen man schnell alle Einblicke in uns freigibt – ja, schnell akzeptiert gedrückt und verraten und verkauft. …

Sarkasmus beiseite: Per Big Data könnten wir uns besser um uns selbst kümmern, oder?

Diese Gedanken kamen mir neulich, als ich eine Mail eines Hausarztes erhielt, der mir von kerngesunden Menschen berichtete, die in seiner Praxis genau das von ihm verlangten, was ich hier gedanklich vorbereiten wollte: ihre Daten, mit denen sie als aufgeklärte Gesunde ihr Leben besser gestalten wollten. Die Big Data Leute reden doch alle bei Maschinen über „Predictive Maintenance“, warum denken wir das nicht für uns Menschen durch?

via DD311: Big Data Prävention oder „Human Predictive Maintenance“ (Februar 2018) – Omnisophie

Losgelöst von Technologien und IBM Watson: Die Daten über mich werden immer mehr, aber wer und wie werden sie überhaupt genutzt, gar zu meinem Wohl?

17148890251_c5c8b2c8db_o

Warum soll man also nicht die eigenen  „Big Data“ nutzen, um bessere gesundheitliche Vorsorge zu treffen. Klappt nicht immer, wie ich selbst erfahren musste, aber könnte in vielen Fällen helfen. Das sind Themen, die ich mir in einem Koalitionspapier wünschen würde. Vorsorge für die eigene Gesundheit, umfassende Informationen rund um meinen Gesundheitszustand für den/die Ärzte meines Vertrauens, natürlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Endlich mal nach vorne gestalten, statt der Digitalisierung meilenweit hinterher zu laufen.

Eine Randbemerkung: Stattdessen werden Themen aufgewärmt, die eigentlich gegessen sein sollten. Wenn wir heute über Verkabelung und flächendeckenden „dicken“ Zugriff auf das Internet reden müssen, ja entsprechend handeln müssen, haben wir in den vergangenen Jahren vieles verpennt.

(Stefan Pfeiffer)

 

Künstliche Intelligenz und Datenschutz: Konstruktives Herangehen statt „German Angst“ gefragt

25. Januar 2018 Posted by Stefan Pfeiffer

Ein durchweg empfehlenswerter Beitrag von Ole Wintermann zum Thema künstliche Intelligenz und zum gordischen Knoten deutsche Bedenkenträgermentalität und Chancen neuer Anwendungsgebiete:

KI ist Bestandteil sehr vieler alltäglicher Lebensbereiche des Menschen. Sie unterstützt diesen, hilft dort aus, wo sie mehr leisten kann als ein Mensch, kann kreativ sein. Der nächste Entwicklungsschritt hin zur Intuition und einem menschenähnlichen Bewusstsein wird eventuell die Anwendung der Quantentechnik für KI sein. So wird bereits in den nächsten Monaten die „Quantum Supremacy“ gegenüber den uns bekannten Computern eintreten. …

Die Diskussion um die Gesundheitskarte zeigt es exemplarisch. Während in Deutschland über Fragen des Datenschutzes diskutiert wird, werden anderswo mit Die Diskussion um die Gesundheitskarte zeigt es exemplarisch. Während in Deutschland über Fragen des Datenschutzes diskutiert wird, werden anderswo mit IBM Watson bereits Leben gerettet. Wird irgendwann der moralische Druck, die Entwicklung der KI einfach zu akzeptieren, nicht so groß werden, dass jahrelange politischen Debatten über neue Regulären zunehmend utopisch erscheinen? Was ist, wenn die durch eine Smart City induzierte Einsparung natürlicher Ressourcen den persönlichen Vorstellungen über Datenschutz gegenüber steht?

via Künstliche Intelligenz und die Angst vor ihr – Netzpiloten.de

Das von Ole zitierte Beispiel der Gesundheitskarte und des möglichen Einsatzes von künstlicher Intelligenz als Assistenzsystem für Ärzte zeigt exemplarisch die Problematik. Dieser Tage habe ich mit einem Mediziner in der Mainzer Unimedizin noch darüber gesprochen, dass er nicht einmal auf allen Patientendaten zugreifen darf, die in der Universitätsklinik gespeichert werden. Da waltet der Datenschutz. Und hier sind wir noch weit vom Einsatz von Systemen wie IBM Watson in der Medizin entfernt.

17148890251_c5c8b2c8db_o

Meine 2 Cents: In vielen Beiträgen hier und auf CIO Kurator mahne ich immer wieder die Bedeutung von Datenschutz an und dazu stehe ich. Doch scheint mir, dass wir beziehungsweise der klassische deutsche Datenschützer – ich weiß, ich schere über einen Kamm – sehr oft mit einem veralteten Begriff von Datenschutz an die Thematik gehen. Zuerst wird bei uns einmal der Zugriff untersagt. Wir brauchen ein anderes Verständnis, das die Chancen des Datenzugriffs und der Datenanalyse betrachtet, ja im Sinne des Einzelnen in den Vordergrund stellt, den Schutz dieser Daten und wo nötig die Anonymisierung – Beispiel Auswertung medizinischer Daten oder Krankenakten durch IBM Watson – aber genauso im Auge hat.

Das Beispiel Gesundheitskarte oder -akte ist für mich beispielhaft. Ich möchte, dass mein Arzt kompletten Zugriff auf meine Gesundheitsdaten hat, denn dann habe ich das Gefühl, die richtige Behandlung zu bekommen. Und gut, wenn ich als Patient dazu explizit mein Einverständnis geben muss, ist das auch in Ordnung, aber ich möchte zumindest dazu befragt werden.

17113381346_c4dca76acd_o

Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen ist nur ein Beispiel. Viele andere Einsatzgebiete müssen genauso betrachtet werden. In meinem (digital) naiven Verständnis sind diese Themen mit konstruktiver Einstellung zu Fortschritt und Technologie, Schutz der persönlichen Daten sowie gesundem Menschenverstand lösbar. Wenn man nur will …

(Stefan Pfeiffer)